Grenzwertsätze
Voraussetzung: mit beim Quotienten und
- konvergente Folgen
- Grenzwerte der beiden Folgen (endliche reelle Zahlen)
- Index der Folgenglieder
Grenzwerte von Summe, Differenz, Produkt und Quotient konvergenter Folgen erhält man aus den einzelnen Grenzwerten.
Erklärung
Die Grenzwertsätze erlauben, Grenzwerte zusammengesetzter Folgen aus bekannten Bausteinen zu berechnen, ohne jedes Mal die ε-Definition zu bemühen. Voraussetzung ist, dass beide Folgen konvergieren, also einen endlichen Grenzwert haben. Beim Quotienten darf zusätzlich der Grenzwert des Nenners nicht sein.
Zusätzlich gilt: für eine Konstante , und für . Dieselben Regeln gelten für Funktionsgrenzwerte oder .
Bei gebrochenrationalen Ausdrücken klammert man im Zähler und Nenner die höchste Potenz des Nenners aus. Danach gehen die Brüche wie gegen , und die Grenzwertsätze sind anwendbar.
Beispiele
Mit Ausklammern von :
Für ist der Bruch etwa .
Für einen Funktionsgrenzwert mit stetigen Bausteinen: .
Bei entsteht zunächst „“. Erweitern mit liefert
Für ist der Wert etwa .
Typische Fehler
- Die Sätze auf divergente Folgen anwenden. Bei und divergieren beide, die Summe ist aber konstant .
- Unbestimmte Ausdrücke wie , , oder direkt ausrechnen. Erst umformen (ausklammern, erweitern, kürzen).
- Die Quotientenregel bei Nenner-Grenzwert benutzen. Bei gehen Zähler und Nenner gegen , „“ ist aber kein Ergebnis: Der Quotient ist und divergiert.
- Nur die höchsten Potenzen von Zähler und Nenner getrennt betrachten, wenn sie verschieden sind: divergiert, geht gegen .