Trapezregel
Voraussetzung:
- untere und obere Integrationsgrenze
- Funktion, die integriert wird
- Anzahl der Teilintervalle
- Schrittweite, Breite eines Teilintervalls
- Stützstellen, x₀ = a bis xₙ = b
Die Trapezregel nähert ein Integral durch Trapeze unter den Sehnen zwischen benachbarten Stützstellen an.
Erklärung
Die Trapezregel berechnet ein bestimmtes Integral näherungsweise, wenn keine Stammfunktion bekannt ist oder nur an einzelnen Stellen gegeben ist. Man teilt in gleich breite Teilintervalle der Breite und ersetzt den Graphen in jedem Teilintervall durch die Sehne. Die Fläche darunter ist ein Trapez mit dem Inhalt .
Addiert man alle Trapeze, kommen die inneren Stützstellen zweimal vor, deshalb der Faktor . Für ergibt sich die einfache Trapezregel .
Ist zweimal stetig differenzierbar, gilt für den Fehler
für ein . Halbiert man , wird der Fehler etwa viermal kleiner (Ordnung 2). Lineare Funktionen werden exakt integriert. Bei konvexen Funktionen () liegt die Sehne über dem Graphen, die Trapezregel überschätzt dann das Integral.
Beispiele
mit , also :
Der Fehler ist . Wegen stimmt das genau mit der Fehlerformel überein.
. Mit , :
Mit ergibt sich . Der Fehler sinkt von etwa auf , also ungefähr auf ein Viertel.
Typische Fehler
- Die inneren Funktionswerte nicht verdoppeln oder die Randwerte verdoppeln.
- und verwechseln: Bei Teilintervallen gibt es Stützstellen.
- Den Faktor vor der Klammer vergessen.
- Bei unstetigen oder stark schwankenden Funktionen der Näherung trauen, ohne zu erhöhen und die Ergebnisse zu vergleichen.