Mittelpunktregel
Voraussetzung:
- untere und obere Integrationsgrenze
- Funktion, die integriert wird
- Anzahl der Teilintervalle (Rechtecke)
- Schrittweite, Breite eines Rechtecks
- Nummer des Teilintervalls
Die Mittelpunktregel nähert ein Integral durch Rechtecke an, deren Höhe der Funktionswert in der Mitte jedes Teilintervalls ist.
Erklärung
Die Mittelpunktregel (auch Rechteckregel) teilt in gleich breite Teilintervalle und ersetzt die Fläche über jedem Teilintervall durch ein Rechteck. Seine Höhe ist der Funktionswert in der Mitte des Teilintervalls, also an der Stelle .
Ist zweimal stetig differenzierbar, gilt für den Fehler
für ein . Das ist ungefähr halb so groß wie bei der Trapezregel und hat das umgekehrte Vorzeichen: Bei konvexen Funktionen unterschätzt die Mittelpunktregel, die Trapezregel überschätzt. Daher liegt der wahre Wert oft zwischen beiden, und die Kombination ergibt die Simpsonregel.
Lineare Funktionen werden exakt integriert, obwohl nur Rechtecke verwendet werden. Ein Vorteil gegenüber der Trapezregel: Die Randpunkte werden nicht ausgewertet. Deshalb funktioniert die Regel auch, wenn am Rand nicht definiert ist, etwa bei (dort allerdings mit schlechterer Genauigkeit).
Nicht zu verwechseln ist die Mittelpunktregel mit Ober- und Untersummen oder mit Rechtecksummen, die den linken oder rechten Rand jedes Teilintervalls verwenden. Diese haben nur einen Fehler der Ordnung .
Beispiele
mit , . Die Mittelpunkte sind , , und :
Der Fehler ist , genau halb so groß wie bei der Trapezregel mit denselben Teilintervallen ().
mit , und den Mittelpunkten und :
Der Fehler ist etwa .
Typische Fehler
- Die Funktion am linken oder rechten Rand statt in der Mitte auswerten. Dann sinkt die Genauigkeit deutlich.
- Die Mittelpunkte falsch berechnen: Der erste liegt bei , nicht bei .
- Mit multiplizieren vergessen und nur die Funktionswerte addieren.