Intervalladditivität
Oberstufe
Voraussetzung: stetig auf einem Intervall, das und enthält
- Integrand
- äußere Integrationsgrenzen
- Zwischenstelle, an der das Integral aufgeteilt wird
Ein Integral lässt sich an einer Zwischenstelle in zwei Integrale aufteilen, deren Werte sich addieren.
Erklärung
Man kann den Integrationsweg von nach an einer beliebigen Stelle unterbrechen. Die beiden Teilintegrale ergeben zusammen wieder das ganze Integral.
Dazu gehören zwei Festlegungen:
- Gleiche Grenzen ergeben null: .
- Vertauschte Grenzen ändern das Vorzeichen: .
Mit diesen Festlegungen gilt die Regel für jede Lage von , und , auch wenn nicht zwischen und liegt.
Man braucht die Regel vor allem für zwei Aufgabentypen:
- Abschnittsweise definierte Funktionen und Beträge: Man teilt an den Stellen auf, an denen die Funktionsvorschrift wechselt.
- Flächenberechnung: Man teilt an den Nullstellen auf und addiert die Beträge der Teilintegrale.
Beispiele
Die Betragsfunktion ist für gleich und für gleich . Man teilt deshalb bei auf:
Die Funktion hat zwischen und die Nullstelle . Das Integral liefert nur die Flächenbilanz:
Für die Fläche teilt man bei auf und nimmt die Beträge:
Typische Fehler
- Bei einer Flächenberechnung nicht an den Nullstellen aufteilen. Im zweiten Beispiel erhält man dann statt .
- Teilintervalle verwenden, die nicht lückenlos aneinanderschließen: Die obere Grenze des ersten Integrals muss die untere Grenze des zweiten sein.
- Beim Vertauschen der Grenzen das Vorzeichen nicht ändern.