Bedingungen für Wendestellen
Voraussetzung: dreimal differenzierbar im Inneren des Definitionsbereichs
- untersuchte Stelle
- zweite Ableitung an der Stelle x₀, beschreibt die Krümmung
- dritte Ableitung an der Stelle x₀
Ist die zweite Ableitung null und die dritte ungleich null, wechselt der Graph dort seine Krümmung.
Erklärung
An einer Wendestelle wechselt der Graph seine Krümmung, von einer Rechtskurve zu einer Linkskurve oder umgekehrt. Dort ist die Steigung lokal am größten oder am kleinsten, die zweite Ableitung hat also eine Nullstelle mit Vorzeichenwechsel.
- Notwendige Bedingung: .
- Hinreichende Bedingung: zusätzlich , oder wechselt an der Stelle das Vorzeichen.
ist hinreichend, aber nicht notwendig: Bei ist , und trotzdem hat bei eine Wendestelle, weil dort das Vorzeichen wechselt.
Ist zusätzlich , hat der Wendepunkt eine waagerechte Tangente. Er heißt dann Sattelpunkt oder Terrassenpunkt.
Die Tangente im Wendepunkt heißt Wendetangente.
Beispiele
mit , und .
ergibt , und . Mit ist ein Wendepunkt. Wegen lautet die Wendetangente
Bei ist , und . Der Ursprung ist also ein Sattelpunkt.
Typische Fehler
- Nur prüfen. Bei ist , aber wechselt das Vorzeichen nicht, es gibt keinen Wendepunkt.
- Aus schließen, dass keine Wendestelle vorliegt. Dann muss man den Vorzeichenwechsel von prüfen, z.B. hat bei einen Wendepunkt.
- Wendestelle und Extremstelle verwechseln. Für Extremstellen ist null, für Wendestellen .