Bedingungen für Extremstellen
Voraussetzung: zweimal differenzierbar im Inneren des Definitionsbereichs
- untersuchte Stelle
- erste Ableitung an der Stelle x₀, Steigung des Graphen
- zweite Ableitung an der Stelle x₀, beschreibt die Krümmung
Ist die erste Ableitung null und die zweite ungleich null, liegt ein Hoch- oder Tiefpunkt vor.
Erklärung
An einem Hoch- oder Tiefpunkt im Inneren des Definitionsbereichs hat der Graph eine waagerechte Tangente. Daraus folgt die notwendige Bedingung
Sie reicht allein nicht aus, denn auch ein Sattelpunkt hat eine waagerechte Tangente. Deshalb prüft man zusätzlich eine hinreichende Bedingung:
- : Der Graph ist rechtsgekrümmt, es liegt ein Hochpunkt (Maximum) vor.
- : Der Graph ist linksgekrümmt, es liegt ein Tiefpunkt (Minimum) vor.
- : Keine Aussage. Dann untersucht man den Vorzeichenwechsel von an der Stelle : von nach ein Hochpunkt, von nach ein Tiefpunkt, ohne Wechsel kein Extremum.
Die Bedingungen mit sind hinreichend, aber nicht notwendig: Bei gibt es an der Stelle ein Minimum, obwohl ist.
Die so gefundenen Extrema sind lokal. Für das globale Maximum oder Minimum vergleicht man sie noch mit den Funktionswerten an den Rändern des Definitionsbereichs.
Beispiele
mit und .
Notwendige Bedingung: ergibt und .
Hinreichende Bedingung und -Werte:
Bei ist und . Die zweite Ableitung liefert keine Entscheidung. wechselt bei aber von nach , also ist ein Tiefpunkt.
Typische Fehler
- Nur prüfen. Bei ist , aber ist ein Sattelpunkt.
- Aus schließen, dass kein Extremum vorliegt. Gegenbeispiel: an der Stelle .
- Hoch- und Tiefpunkt verwechseln. Negative zweite Ableitung bedeutet Hochpunkt.
- Den -Wert vergessen. Ein Extrempunkt braucht beide Koordinaten, der -Wert kommt aus , nicht aus .